Buchungs- und Stornobedingungen Kochhof in Piding - Kochhof

Andreas Kuprian Telefon 08656/546
Urlaub auf dem Kochhof
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Berchtesgadener Berge mit Kühen
Buchungs- und Stornobedingungen
  • Sie erhalten von uns eine Buchungsbestätigung. Damit ist die Buchung für beide Seiten verbindlich.
  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  • Der Anbieter der Ferienwohnung ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen.
  • Bis 1 Monat vor Anreise (in den bundesweiten Sommerferien und Weihnachtsferien 2 Monate vor Anreise) können Sie kostenlos stornieren. Es fällt nur eine Aufwandsgebühr von 50,00 Euro an. Sollten Sie Ihren Aufenthalt danach stornieren müssen, bemühen wir uns selbstverständlich, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Wenn dies nicht möglich ist, berechnen wir Stornogebühren in Höhe von 90% des gebuchten Preises.
  • Handtücher, Geschirrtücher und Bettwäsche werden von uns gestellt. Badetücher für's Schwimmbad oder den See bitte selber mitbringen.
  • Am Anreisetag erwarten wir Sie gerne ab ca. 14.00 Uhr oder auch früher nach Absprache ein paar Tage vor Anreise. Am Sonntag bitte ungefähr nach Vereinbarung. Die Ferienwohnung steht Ihnen am Abreisetag bis 09.30 Uhr zur Verfügung. Wenn niemand am gleichen Tag anreist, dürfen Sie selbstverständlich auch länger in der Wohnung bleiben. Fragen Sie uns einfach.
  • Die Bezahlung erfolgt entweder kurz vorher per Überweisung oder im Laufe Ihres Urlaubs in bar vor Ort, spätesten zwei Tage vor der Abreise.
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung z.B. Europäischen Reiseversicherung bei Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Die entgangenen Urlaubsfreuden kann Ihnen niemand ersetzen, wenn Sie  Ihre Reise aus wichtigem Grund (Erkrankung, Unfall, Arbeitslosigkeit  usw.) nicht antreten können, den finanziellen Schaden schon.
 

Wenn ein Beherbergungsverbot seitens der Regierung ausgesprochen wird, gibt es keine Stornokosten und Sie bekommen Ihre Anzahlung zurück.
 
Mit Sicherheit kann man in Bayern davon ausgehen, dass die bayerische Regierung niemanden reisen lässt, wenn es gefährlich ist.
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